Impressum
Herausgeber:
proGolf - Reisen GmbH
Anschrift:
Am Blauen Berg 1
51375 Leverkusen
vertreten durch:
Alfred Geldmacher
HRB 49473 - eingetragen beim Amtsgericht Köln
Ust-Ident-Nummer: DE 230 / 5715 / 0525
Kontakt:
Tel.: 02 14 / 5 50 85
Fax: 02 14 / 5 91 31
E-Mail: mail@progolf-reisen.de
Rechtshinweise:
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Allgemeine Information
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reise- und Zahlungsbedingungen
1.1. Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns
geschlossenen Reisevertrages, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich
nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von proGOLFReisen
GmbH. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch proGOLFReisen
GmbH, Leverkusen, zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen
Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/
Rechnung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich
nicht aus dem Prospekt ergeben und auf diesen Bezug genommen wird.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises
fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Anzahlung/Restzahlung
erfolgt gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 Abs. 3
des BGB. Die vollständige Zahlung des Reisepreises 21 Tage vor Abreise ist die
Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Bei Buchungen unter
28 Tagen vor Reisebeginn erfolgt die Zahlung des Gesamtbetrages mit Erhalt der
Reisebestätigung.
Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung
nicht vor, übersenden wir Sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen
Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang – bei kurzfristigen
Buchungen, d.h. 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich – ist der Reisevertrag zu diesen
Bedingungen zustande gekommen. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer
von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche
Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
2.1. Besteht Ihrerseits der Wunsch die Reise per Kreditkarte zu bezahlen müssen
wir das anfallende Disagio des Kartenunternehmens an Sie weiterbelasten.
3. Leistungen, Preise
3.1. Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich
aus den Angaben im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang
der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
proGOLF-Reisen GmbH. Bei mit anderen Partnern durchgeführten Golfreisen (u.a.
airtours, DER Tours, TUI, LTU Touristik, FTI, Olimar) gelten deren Reisebestimmungen,
die Ihnen mit der Rechnung gesondert zugesandt werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängel behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder – abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.2. proGOLF-Reisen GmbH ist berechtigt die ausgeschriebenen und mit der
Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu
ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zu Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss
für uns nicht vorsehbar waren.
4.3. Preiserhöhungen ab 20 Tage vor Reisebeginn sind nicht zulässig. Bei einer
Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwer.tigen
Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine
solche Reise anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach der Erklärung
der Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend
machen.
5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In diesem Fall
berechnen wir pauschalierte Rücktrittsgebühren von:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. Tag bis 22.Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. Tag bis 15.Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 65%
Am Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichterscheinen 90%
des Reisepreises.
Davon abweichende Stornobedingungen für Gruppenreisen teilen wir Ihnen
gesondert mit.
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie
sich am Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitig,
geringfügigen Änderungen berechnen wir bis 30 Tage vor Reisebeginn pro Person:
€ 30,00
Die bei einer Flugbuchung von den jeweiligen Fluggesellschaften erhoben
Stornogebühren und Umbuchungsgebühren teilen wir Ihnen gesondert mit.
Maßgebend für den Rücktritt: Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
proGOLF-Reisen GmbH in Leverkusen. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen,
dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe
entstanden ist.
5.2. Bei Reisen, die von anderen Veranstaltern durchgeführt werden (siehe Preistabelle),
gelten deren Reise- und Zahlungsbedingungen.
5.3. Golfleistungen:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20%
Ab 30 Tage vor Reisebeginn : 100%
Golfplätze, bei denen die volle Stornogebühr über 30 Tage vor Abreise hinaus erhoben
wird, teilen wir Ihnen bei Buchung- bzw. bei Rechnungsstellung mit.
6. Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,
die nicht im Reisepreis eingeschlossen ist.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (z.B. bei Rundreisen)
nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien
gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für
die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessenee Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für den Rücktransport
sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten zu
Ihren Lasten.
9. Gewährleistung/Haftung
9.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht so können Sie Abhilfe verlangen.
Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst
gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre
Beanstandung unverzüglich gegenüber proGOLF-Reisen anzuzeigen.
9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die
Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben den Mangel
aufzuzeigen.
9.3. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie wegen eines Reisemangels, der
die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn proGOLF-Reisen keine
zumutbare Abhilfe leistet, nachdem Sie proGOLF-Reisen hierfür eine angemessene
Frist gesetzt haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist, von proGOLF-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch
ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist.
10. Haftung (Verjährung)
10.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit
Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Mietwagen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und
Zielort) haften wir auch bei Teilnahme einer Reiseleitung nicht, wenn diese Leistungen
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung gekennzeichnet
werden.
10.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt
wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des
Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als
Leistungsträger in Anspruch genommen werden. Möglicherweise darüber hinaus
gehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solcher beruhender gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende möglichst schriftlich gegenüber proGOLF-Reisen GmbH, Leverkusen,
geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche
nur noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr verschulden
gehindert waren.
10.5. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr beginnend
mit dem Tag an dem die Reise nach den Vertrag enden sollte. Schweben Verhandlungen
über die von Ihnen erhobenen Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie
oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
11. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1. proGOLF-Reisen GmbH informiert Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie selbst
verantwortlich.
11.2. Für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir
verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich
den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden Sie hiervon in Kenntnis gesetzt.
Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie
unverzüglich über den Wechsel informieren. Die sogenannte „Black List“ können Sie
über die Internetseite : http://www.progolf-reisen.de/ (Flüge/Mietwagen)abrufen.
13. Allgemeine Bedingungen
13.1 Alle Angaben in unserem Prospekt werden vorbehaltlich gesetzlicher und
behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieses Prospektes entsprechend
dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
13.3. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht.
13.4. Bei Reisen, bei denen proGOLF-Reisen GmbH der Veranstalter ist, erhält der
Kunde mit Abschluss der Reise einen Sicherungsschein der der R+V Allgemeine
Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden.
Bei Buchung aus diesem Katalog, bei denen proGOLF-Reisen GmbH nur der Vermittler
ist, gelten die Reisebestimmungen der für die Durchführung verantwortlichen
Reiseveranstalter und werden Ihnen von proGOLF-Reisen GmbH unter Nennung
des Veranstalters schriftlich mitgeteilt.
14. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, sie Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zu
Verfügung stellen sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche
Verwendung geschützt.
proGOLF-Reisen GmbH Geschäftsführer Alfred Geldmacher
eingetragen im Amtsgericht Köln Nr. HR 8 4275
51375 Leverkusen, Am Blauen Berg 1
Stand August 2007
REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Für Druck- und Rechenfehler der im Katalog ausgeschriebenen Preise wird keine Haftung übernommen.











