Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Die proGOLF-REISEN GmbH wird für Sie zur Erfüllung Ihrer Urlaubswünsche einerseits als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB und andererseits als reiner Vermittler von Flugbeförderungsleistungen und Reiseangeboten dritter Unternehmungen tätig. Weil diese beiden Geschäftsfelder voneinander unabhängig sind, und wir als proGOLF-REISEN GmbH auf die Leistungen und die dort verbrieften allgemeinen Geschäftsbedingungen dritter Unternehmen nur bedingt Einfluss nehmen können, haben wir unsere Reise- und Geschäftsbedingungen in zwei Abschnitte unterteilt. Im Abschnitt A sind die Regelungen zusammengefasst, die unsere Tätigkeit als Veranstalter betreffen, im Abschnitt B sind die Regelungen zu finden, die unsere Tätigkeit als Vermittler betreffen.
Anhand der von uns ausgegebenen Formblätter können Sie erkennen, ob die von Ihnen gebuchte Leistung in den Abschnitt A oder den Abschnitt B fällt.

A. Geschäftsbedingungen zu Leistungen als Veranstalter

1. Wirksamkeit eines Reisevertrags
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch proGOLF-REISEN GmbH zustande. Ganz gleich, auf welchem Kommunikationswege Sie mit uns ein Vertragsverhältnis anbahnen, bedarf es keiner besonderen Form. Wir informieren Sie unverzüglich über die Annahme durch die Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung, die die wesentlichen Inhalte der geschlossenen Vereinbarung manifestiert. Diese Information dient gleichzeitig der Bestätigung des Vertrages i.S.v. § 651 d Abs. 3 BGB i.V.m. Art. 250 § 6 EGBGB. Bestandteil des Reisevertrages sind auch die in Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3, 5 bis 7 EGBGB genannten Angaben, sofern nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, können Sie diese jederzeit unter www.progolf-reisen.de abrufen. Gleichzeitig erhalten Sie diese mit Ihrer Reisebestätigung/Rechnung. Wir weisen darauf hin, dass bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651 a BGB die im Fernverkehr abgeschlossen wurden (Briefe, Telefonanrufe, Teledienstleistungen, Fax, E-mails, SMS) kein allgemein gesetzliches Widerrufsrecht, sondern die besonderen reiserechtlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bestehen. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen. Als Annahme gilt es auch, wenn der Kunde trotz der geänderten Bedingungen den Reisepreis zahlt und die Reise antritt.

2. Zahlungsbedingungen
2.1. Kommt ein Reisevertrag nach den Grundsätzen der Nr. 1 wirksam zu Stande, sind Sie verpflichtet, an proGOLF-REISEN GmbH eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisebetrags innerhalb von 7 (sieben) Werktagen zu zahlen, sofern für den Ausfall von Reiseleistungen und Entgeltnachforderungen ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht wir Ihnen zeitgleich einen Sicherungsschein i.S.v. § 651 r Abs. 4 BGB zur Verfügung stellen.
2.2. Kommt ein Reisevertrag mit Flugleistungen nach den Grundsätzen der Nr. 1 wirksam zustande, werden alle Kosten der Fluggesellschaft (inkl. Sonderleistungen, Sportgepäck und Sitzplatzreservierungen) als Anzahlung sofort fällig.
2.3. 21 Tage vor Reisebeginn wird der Restreisepreis zur Zahlung fällig, sofern wir Ihnen den unter Ziff. 2.1 beschriebenen Sicherungsschein zur Verfügung gestellt haben. Bei kurzfristigen Buchungen unter 21 Tagen, ist der Gesamtreisepreis sofort fällig.
2.4. Davon abweichende Zahlungsbedingungen, u.a. Gruppenreisen, Sonderregelungen bei Hotelbuchungen etc., teilen wir Ihnen bei der Buchung mit.
2.5. Besteht Ihrerseits der Wunsch, die Reise mit American Express zu bezahlen, wird das anfallende Disagio des Kreditkartenunternehmens mit einem Satz von aktuell 3 % an Sie weiterbelastet.

3. Leistungen, Preise, Änderungen
3.1 Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich grundsätzlich aus den Angaben in der Reisebestätigung und aus Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3, 5 bis 7 EGBGB. Angaben in sonstigen Darstellungen unseres Leistungsspektrums dienen allein zur Anbahnung eines Vertragsverhältnisses, die in der Reisebestätigung ihre verbindliche Festlegung finden.
3.2 Wir werden Sie über unsere Beistandspflichten nach § 651 q BGB informieren und diesen nachkommen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (z.B. bei Problemen der Rückbeförderung wegen außergewöhnlicher Umstände oder sonstiger Schwierigkeiten). Sollten Sie diese Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt haben, können wir Ersatz unserer Aufwendungen verlangen, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.
3.3 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3.4 [Unerhebliche Änderungen] Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie
–  im Reisevertrag vorgesehen sind, nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen  (sog. unerhebliche Änderungen, s. § 651 f Abs. 2 BGB),
– dem Reisenden vom Veranstalter auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise übermittelt wurden
– vom Veranstalter vor dem Reisebeginn erklärt wurden.

3.5 Eventuelle Gewährsleistungsansprüche bleiben unberührt, sowie die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet ist.
3.6 Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Sollten sich die Mehrwertsteuersätze in den Zielgebieten ändern, behält sich proGOLF-REISEN GmbH vor, diese Erhöhung an Sie weiter zu belasten.

4. Rücktritt und Reiserücktrittsversicherung
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Als Rücktritt wird jedoch auch der Nichtantritt der Reise durch den Kunden angesehen.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so können wir eine angemessene, pauschale Entschädigung verlangen. Die Pauschale orientiert sich an den Kriterien des § 651 h Abs. 2 BGB:

a) Flüge zu tagesaktuellen Preisen 
Nach Festbuchung fallen sofort 100% Stornokosten an, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Dies gilt ebenso für Sportgepäck und Sitzplatzreservierung.

b) Hotel, Mietwagen, Transfer
–  bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%
– ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn  30%
– ab dem 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn   40%
– ab dem 14. Tag bis zum 7. Tag vor Reisebeginn     60%
– ab dem 6. Tag bis zum 3. Tag vor Reisebeginn       75%
– ab dem 2. Tag bis zum 1. Tag vor Reisebeginn       90%
– bei Nichtantritt 100%

c) Davon abweichende Storno- und Umbuchungsbedingungen für spezielle Hotels, Gruppenreisen, Schiffsreisen etc. teilen wir Ihnen gesondert mit.

d)  Bei Buchungen von Greenfees/Abschlagzeiten: bis 45 Tage vor Anreise 25% Stornokosten (bei Reisen in die Türkei 50%). Danach sind die Leistungen voll umfänglich zu zahlen und ein Rücktritt ist ausgeschlossen

4.3. Maßgebend für den Rücktritt ist der Zeitpunkt der Zustellung einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei proGOLF-REISEN GmbH.

4.4 Um Kosten und Gebühren zu vermeiden, stellen wir Ihnen ausdrücklich anheim, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
4.5 Sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung Reiseänderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktrittergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir bis 31 Tage vor Reisebeginn pro Person € 30,00 als Aufwandsentschädigung. Ausgenommen davon sind Flugleistungen sowie gesonderte Hotel-Golfpakete. Dafür gelten die separaten Bedingungen der Drittunternehmen, die Ihnen mit der Reisebestätigung mitgeteilt werden.
4.6 Wird eine für ein Angebot ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis spätestens 4 Wochen vor der Reise abzusagen. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, und vollständig erstattet.

5. Rücktritt/Kündigung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wir sind berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Der Rücktritt ist unverzüglich zu erklären. Durch den Rücktritt verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; soweit dieser bereits gezahlt ist, hat der Veranstalter den Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu erstatten.

6. Haftung
6.1 proGOLF-REISEN GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, Fehler in der Buchungskette (vgl. § 651 x BGB) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Fehler in der Buchungskette ist eine Haftung jedoch ausgeschlossen, wenn der Fehler vom Reisenden verschuldet wurde oder auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zurückgeht.
6.2 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen (z.B. Montrealer Übereinkommen bei Flugbeförderung, COTIF bei Bahnbeförderung) oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften (z.B. §§ 664 ff. HGB i.V.m.d. 2. Seerechtsänderungsgesetz bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten), nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich proGOLF-REISEN GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf ebenfalls berufen.
6.3 Die vertragliche Haftung von proGOLF-REISEN GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer für nicht schuldhaft herbeigeführte Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
6.4 Die Haftung von proGOLF-REISEN GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7. Gewährleistung / Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. proGOLF-REISEN GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. proGOLF-REISEN GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird. Erbringt proGOLF-REISEN GmbH nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangten. Die übrigen Gewährleistungsvorschriften ergeben sich aus § 651 i BGB.

8. Mitwirkungspflicht
8.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich proGOLF REISEN GmbH zu informieren. proGOLF-Reisen GmbH muss für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Sollte der Reisende es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, so ist eine Minderung ebenso wie die Geltendmachung von Schadensersatz ausgeschlossen, wenn durch die unterlassene Mängelanzeige es dem Veranstalter unmöglich war, Abhilfe zu schaffen.

9. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften
Wir werden Sie über Pass- und Visumserfordernisses des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter bei Buchung nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat.

10. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt nach den europäischen und deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der EU-DSGVO und dem BDSG. Es gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter https://www.progolf-reisen.de/kontakt/datenschutz/ einsehbar ist.

11. Informationspflichten nach EU-Verordnung Nr. 2111/05
proGOLF-REISEN GmbH ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss proGOLF-REISEN GmbH diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.
Die im Rahmen der Informationspflicht von proGOLF-REISEN GmbH mitgeteilte ausführende Fluggesellschaft begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von proGOLF-REISEN GmbH ergibt. Soweit dies demnach vertraglich zulässig vereinbart ist, bleibt proGOLF-REISEN GmbH ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten
Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist im Internet aktuell abrufbar oder auf Anfrage bei der proGOLF-REISEN GmbH erhältlich.

12. Verjährung
12.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651 i Abs.  3 BGB (siehe Ziff. 9 „Gewährleistung) verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem Tag, an die Reise vertragsgemäß enden sollte.
12.2 Schweben zwischen proGOLF-REISEN GmbH und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder proGOLF-REISEN GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

13. Allgemeines
Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der nachfolgenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so erstreckt sich die Unwirksamkeit allein auf die einzelnen Regelungen. Die übrigen Regelungen behalten ihre Gültigkeit. Es ist deutsches Recht anzuwenden. Streitigkeiten über den Bestand oder Inhalte des zwischen uns geschlossenen Reisevertrags werden an den zuständigen Gerichten am Sitz unserer Unternehmung geführt. Alle Angaben in unserem aktuellen Katalog werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht und entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

B. Geschäftsbedingungen zu Leistungen als reiner Vermittler

1.Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen finden auf Reiseleistungen Anwendung, bei denen wir nicht unmittelbar Reiseveranstalter und Vertragspartner sind, wir vielmehr zur Vervollständigung einer Gesamtreiseleistung allein als Vermittler zwischen Ihnen und einem dritten Reiseunternehmen, insbesondere die Flugbeförderung betreffend, in einer Weise tätig werden, dass zwischen Ihnen und dem dritten Reiseunternehmen unmittelbar ein Vertrag geschlossen wird. In diesen Fällen müssen Sie berücksichtigen, dass auf dieses Vertragsverhältnis Geschäftsbedingungen des dritten Reiseunternehmens Anwendung finden, auf die wir Sie entsprechend hinweisen. Das gilt jedoch nicht, wenn ein Fall der sog. verbundenen Reiseleistungen vorliegt. In einem solchen Fall gelten, soweit wir wie ein Veranstalter anzusehen sind, unsere Veranstalter-AGB. Dabei reicht es, dass wir Ihnen die erforderlichen Informationen zukommen lassen, damit Sie sich mit einschlägigen Kommunikationsmitteln über entsprechende Vertragsbedingungen informieren können.

2. Leistungen, Preise und Änderungen des dritten Unternehmens
In der Ihnen überlassenen Reisebestätigung klären wir Sie ausdrücklich darüber auf, ob Reiseleistungen unmittelbar von uns erbracht werden oder allein durch unsere Vermittlung Verträge Ihrerseits mit Dritten zustande kommen. Sollten daher Reiseleistungen des dritten Unternehmens abgeändert oder im Hinblick auf die vereinbarten Preise erhöht werden, werden wir Sie darüber informieren. Eine Haftung unsererseits ist dadurch allerdings ausgeschlossen, sofern wir die Änderungen nicht zu vertreten haben. Das gilt insbesondere für Preiserhöhungen wegen geänderter Gebühren und Tarife im Flugwesen.

3. Leistungsstörungen
Sollte es im Rahmen der Abwicklung der Verträge mit dritten Unternehmen zu Leistungsstörungen kommen, die Sie zum Schadensersatz berechtigen, sind Sie verpflichtet, diese Rechte unmittelbar bei dem dritten Unternehmen geltend zu machen. Etwa uns zustehende Schadensersatzansprüche gegen das dritte Unternehmen werden hiermit vorsorglich an Sie abgetreten. Wir sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen ein drittes Unternehmen gerne behilflich.

4. Informationspflichten nach EU-Verordnung Nr. 2111/05
Der Veranstalter ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt.Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist im Internet aktuell abrufbar oder auf Anfrage beim jeweiligen Veranstalter erhältlich.

proGOLF-REISEN GmbH Geschäftsführer: Alfred Geldmacher, Lortzingstr. 27, 51375 Leverkusen
Amtsgericht Köln: HRB 49473, Telefon: 0214 69053933, E-Mail: mail@progolf-reisen.de, Fax: 0214 59131

Leverkusen im Juli 2018